Sachsen. Innenminister Markus Ulbig und LKA-Präsident Dr. Jörg Michaelis haben heute in Dresden die Kriminalitätsentwicklung im Freistaat Sachsen im Zusammenhang mit dem Thema „Zuwanderung“ im Jahr 2015 vorgestellt.
„Das Jahr 2015 war für uns alle ein ganz besonderes Jahr. Die starke Zuwanderung hat Bund, Länder und Kommunen vor enorme Herausforderungen gestellt. Hierbei denke ich in erster Linie an die Unterbringung und Integration der Flüchtlinge. Aber die anhaltende Zuwanderung hatte auch Auswirkungen auf die Sicherheitslage und damit auf die Arbeit der sächsischen Polizei. Ausdruck dessen waren ein stark anwachsendes Versammlungsgeschehen sowie Veränderungen in der Kriminalitätslage“, sagte Innenminister Markus Ulbig.
1. Straftaten durch Zuwanderer
Die überwiegende Mehrheit der Zuwanderer in Sachsen verhält sich rechtskonform.
Im Jahr 2015 sind in der Polizeilichen Kriminalstatistik Sachsen 6.283 Zuwanderer (Asylbewerber, geduldete Ausländer, Kontingent-/Bürgerkriegsflüchtlinge sowie unerlaubt aufhältige Personen) als Tatverdächtige erfasst. Durch sie wurden 14.414 Straftaten (ohne ausländerrechtliche Verstöße) verübt. Im Jahr 2014 waren 3.897 tatverdächtige Zuwanderer mit 9.654 Straftaten registriert. Gleichzeitig ist die Zahl der Zuwanderer im Freistaat Sachsen im vergangenen Jahr auf knapp 84.000 gestiegen und hat sich damit im Vergleich zu 2014 verfünffacht.
Innenminister Markus Ulbig: „Der Anteil der durch Zuwanderer im Jahr 2015 begangenen Straftaten an allen aufgeklärten Fällen lag bei neun Prozent. Gemessen am Bevölkerungsanteil der Zuwanderer – in Sachsen lag er im vergangenen Jahr bei etwas mehr als zwei Prozent – treten Zuwanderer durchschnittlich häufiger als Tatverdächtige in Erscheinung als der Durchschnitt der Bevölkerung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass überproportional viele männliche Personen im Alter zwischen 20 und 30 Jahren zugewandert sind. Diese Bevölkerungsgruppe tritt unabhängig von Staatsangehörigkeiten stärker mit Kriminalität in Erscheinung als der Durchschnitt der Bevölkerung.“
Deliktischer Schwerpunkt der durch Zuwanderer verübten Straftaten ist der Diebstahl mit ca. 40 Prozent. Dabei steht der Ladendiebstahl im Mittelpunkt: er macht 75 Prozent aller durch Zuwanderer begangenen Diebstähle aus. In Sachsen liegt der Anteil der Ladendiebstähle an allen Diebstahlsdelikten insgesamt bei 17 Prozent.
Am zweithäufigsten treten Zuwanderer mit Beförderungserschleichung in Erscheinung (ca. 17 Prozent).
Innenminister Markus Ulbig: „Ein wirksames Mittel zur Eindämmung von Beförderungserschleichungen kann ein personalisiertes Ticket zur ÖPNV-Nutzung der jeweiligen Kommune sein. Finanziert wird dieses Ticket über den Einbehalt eines Teils des Taschengeldes. Unser Ziel ist die flächendeckende Einführung in Sachsen, auch und gerade auf kommunaler Ebene. Denn dort leben die meisten Asylbewerber. Dazu laufen unter Federführung des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Abstimmungen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten als Träger des ÖPNV in Sachsen. Auch müssen für die gewünschte große Anwendungsbreite noch rechtliche Grundlagen auf Bundesebene geschaffen werden. Ziel aller Beteiligten ist die Einführung eines solchen Tickets noch in diesem Sommer.“
Betrachtet man die Entwicklung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sind Straftaten gegen das Leben von sieben auf 28 Fälle, davon fünf vollendete, prozentual am stärksten angewachsen. Im Verhältnis zu allen 139 aufgeklärten Straftaten gegen das Leben im Freistaat Sachsen wurde demzufolge jede fünfte derartige Straftat durch Zuwanderer begangen. Die Mehrzahl dieser Straftaten wurde in Asylbewerberheimen verübt, 34 von 38 Opfern waren Nichtdeutsche.
Auch in den Deliktsbereichen Raub und Ladendiebstahl sind tatverdächtige Zuwanderer deutlich überrepräsentiert. Durch sie wurden im jeweiligen Deliktsbereich 20 Prozent aller im Freistaat Sachsen aufgeklärten Straftaten begangen.
Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen machten im zurückliegenden Jahr mit 105 Fällen, davon 91 vollendeten Straftaten, 0,7 Prozent aller durch Zuwanderer begangenen Straftaten aus.
Insgesamt haben Zuwanderer in Asylunterkünften 2.034 Straftaten begangen. Das entspricht einer Zunahme von 725 Fällen gegenüber 2014. Die Mehrzahl der Delikte waren Körperverletzungen (874) und Sachbeschädigungen (274).
Betrachtet man die ermittelten Tatverdächtigen nach Staatsangehörigkeiten ergibt sich ein differenziertes Bild:
Auffällig hoch ist dabei der Anteil algerischer und tunesischer Staatsangehöriger. So machen tunesische Staatsangehörige mehr als 20 Prozent aller ermittelten tatverdächtigen Zuwanderer aus – und dies bei einem Anteil an allen Zuwanderern in Sachsen von gerade einmal 2,2 Prozent. Bei Zuwanderern aus Syrien verhält es sich genau umgekehrt. Kommt fast jeder dritte Zuwanderer aus Syrien, sind nur 1,4 Prozent von ihnen straffällig geworden.
„Für Menschen, die das Asylrecht für die Begehung von Straftaten missbrauchen, haben wir kein Verständnis. Wer als Zuwanderer permanent gegen die Rechtsordnung verstößt, darf grundsätzlich kein Bleiberecht erhalten. Durch konsequente Rückführung senden wir darüber hinaus das wichtige Signal in die Heimatstaaten, dass sich der Weg nach Deutschland mangels Bleibeperspektive nicht lohnt“, so Ulbig.
„Zugleich müssen aber auch verstärkt und gezielt Projekte in den Bereichen (Aus-)Bildung und Arbeit in den Herkunftsländern gefördert werden, um insbesondere jungen Menschen Perspektiven in ihrer Heimat zu eröffnen. So könnten sie davon abgehalten werden, sich mithilfe von organisierten Schleuserbanden auf den Weg nach Europa zu begeben“, ergänzte Ulbig.
Neben Zuwanderern aus den Maghreb-Staaten treten zunehmend Georgier als Tatverdächtige in Erscheinung.
Innenminister Markus Ulbig: „Das ist ein bundesweites Phänomen. Ein erheblicher Teil georgischer Zuwanderer reist unter Ausnutzung des Asylverfahrens gezielt in das Bundesgebiet ein, um organisiert Eigentumsdelikte zu begehen. Diese Entwicklung ist nicht hinnehmbar, und wir werden diese Täter mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln verfolgen.“
Bei der Analyse der straffälligen Zuwanderer fällt auf, dass es eine kleine Gruppe von Zuwanderern ist (0,7 Prozent aller Zuwanderer), die fast 40 Prozent aller durch Zuwanderer begangenen Straftaten zu verantworten hat. Das kriminelle Handeln dieser mehrfach/intensiv tatverdächtigen Personen schwächt die in der Bevölkerung vorhandene Hilfsbereitschaft für alle Asylbewerber.
„Deshalb habe ich im Dezember 2014 veranlasst, dass Fälle von Zuwanderern, die innerhalb eines Jahres mehr als fünf Straftaten begehen, durch die Polizei täterorientiert und beschleunigt bearbeitet werden. Die Justiz hatte diese Arbeitsweise wenig später übernommen“, so Ulbig.
2. Mehrfach-/intensiv tatverdächtige Asylbewerber im Freistaat Sachsen
Im Jahr 2015 haben 604 Mehrfach-/Intensivtäter (MITA) im Freistaat Sachsen 6.412 Straftaten begangen. Besonders auffällig traten auch in dieser Tätergruppe Staatsangehörige aus Tunesien (197), Georgien (101), Marokko (73), Libyen (57) und dem Kosovo (28) in Erscheinung.
„Die täterorientierte Bearbeitung trägt Früchte: 75 MITA befanden sich zu Beginn des Jahres 2016 in Haft, weitere 71 wurden mit Haftbefehl gesucht“, sagte Ulbig. „Es ist richtig, dass Straf- und Asylverfahren von MITA im Freistaat Sachsen beschleunigt bearbeitet werden. Damit stellen wir sicher, dass MITA strafrechtlich verfolgt und mangels Bleiberecht zügig abgeschoben werden können.“
Im Vergleich zu allen tatverdächtigen Zuwanderern begehen MITA in stärkerem Maße schwere Straftaten. So haben sie beispielsweise allein über 62 Prozent aller der durch Zuwanderer begangenen Rauschgiftdelikte verübt.
3. Angriffe auf Asylunterkünfte
Im Jahr 2015 wurden insgesamt 118 politisch motivierte Straftaten gegen Asylunterkünfte registriert (2014: 31). 106 davon waren rechtsmotiviert (2014: 27). Die Mehrzahl der Fälle waren Sachbeschädigungen (52) und Propagandadelikte (13).
Allerdings wurden auch 34 Gewaltdelikte verzeichnet, darunter 17 Brandstiftungen, neun Körperverletzungen, vier Sprengstoffdelikte, zwei Landfriedensbrüche sowie zwei versuchte Tötungsdelikte. Bei der Ausübung dieser Straftaten wurden 12 Personen leicht verletzt.
„Diese Zahlen zeigen, dass die rechte Szene das Thema Asyl zunehmend für ideologische Zwecke instrumentalisiert. Die Intensität und Qualität entsprechender Aktionen hängen dabei maßgeblich vom Organisationsgrad der lokalen rechten Szene ab. Ausdruck politischer Meinung darf sich aber niemals in Gewalt äußern. Dagegen werden wir weiterhin intensiv vorgehen. Rechte Parolen, Angriffe auf Asylbewerber und ihre Unterkünfte verurteilen wir aufs Schärfste“, betonte Ulbig.
Angriffe auf Asylunterkünfte werden seit Januar 2015 zentral durch das Operative Abwehrzentrum der sächsischen Polizei bearbeitet. Dass sich die Aufklärungsquote dieser Delikte von 14,8 Prozent in 2014 auf 22,6 Prozent im vergangenen Jahr erhöht hat, beweist, dass sich die Bündelung von Kompetenzen zur Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität gegen Asylunterkünfte bewährt hat.4. Straftaten zum Nachteil von Amts- und Mandatsträgern
Neben objektbezogenen Angriffen treten politische Repräsentanten des Bundes, der Länder sowie Kommunen verstärkt in den Fokus politisch motivierter Straftäter. So hat sich die Anzahl der Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger im Zusammenhang mit dem Thema „Zuwanderung“ gegenüber 2014 mehr als verzehnfacht, und zwar von fünf auf 58 Fälle. Die Mehrzahl der Straftaten waren Beleidigungen (16) und Bedrohungen (15). Allerdings wurden auch fünf Gewaltdelikte registriert.
„Auch bei der Aufklärung dieser Straftaten leistet das OAZ ganze Arbeit. Dessen Ermittler konnten 36,2 Prozent der Straftaten aufklären und insgesamt 27 Tatverdächtige überführen. Damit zeigt der Rechtsstaat, dass er sich gegen jene zur Wehr setzt, die in nicht hinnehmbarer Weise Politiker angreifen, die sich für unsere Demokratie und unsere Gesellschaft engagieren“, sagte Ulbig.
Quelle: SMI – Sächsisches Staatsministerium des Innern