Ergebnisse der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Grimma vom 22. Januar 2015

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Ergebnisse der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Grimma vom 22. Januar 2015

Grimma. Bereits am Donnerstag, tagte der Stadtrat und entschied unter Anderem über Planungsvergaben für die Oberschule Böhlen. Alle Entscheidungen im Überblick.

Personalentscheidung Es informierte Helga Preissler, Amtsleiterin Haupt- und Personalamt. Der Stadtrat beschloss die Einstellung von Frau Grit Naujoks als Amtsleiterin für das Amt für Finanzen ab 01.02.2015. Aufgrund der Kündigung von Herrn Gerth zum 31.12.2014 war die Stelle des Amtsleiters/in für das Amt für Finanzen neu zu besetzen.

Anpassung der Stelle zur Betreuung der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung Es informierte Helga Preissler, Amtsleiterin Haupt- und Personalamt. Der Stadtrat beschloss die Besetzung der Stelle für die Betreuung der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (1-Euro-Job) vorerst befristet bis zum 31.01.2016 mit 30 Wochenstunden unabhängig von dem tatsächlichen Zuschuss durch das Jobcenter des Landkreises Leipzig. Mit der Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Grimma und dem Jobcenter des Landkreises Leipzig, sind die Bedingungen für den Einsatz von 75 Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung vereinbart. Dieser Rahmen ist mit konkreten Projekten/Einsatzgelegenheiten und Orten zu untersetzen. Die Zuteilung über das Jobcenter erfolgt mit Bescheid. Bisher wurde ein auskömmlicher Zuschuss für den Anleiter dieser 1-Euro-Jobs ausgereicht, sodass damit ein/e Beschäftigte/r bei der Stadt Grimma in Teilzeit angestellt werden konnte. Krankheitsbedingt ist eine Vertretung einzustellen. Der Zuschuss für diese wird unabhängig von der Person 2015 geringer ausfallen und die Kosten nur etwa zu 2/3 decken. Die Kompensation mit den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten ist nicht vorgesehen.

Bildung des Gemeindewahlausschusses Grimma Es informierte Matthias Berger, Oberbürgermeister. Der Stadtrat Grimma beschloss, für die Wahlen zum Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Grimma den Gemeindewahlausschuss wie folgt zu besetzen: Vorsitzende ist Kerstin Ulbricht, ihre Stellvertreterin Martina Lehnigk. Die Beisitzer und ihre jeweiligen Stellvertreter sind die Stadträte Johannes Heine (Freie Wähler) und Ute Kniesche (Freie Wähler); Herr Ralf Kühne (CDU) sowie Liane Schwarm; Elke Sosnoski und Anette Haferkorn vom Fachbereich Bürgerservice.

Vergabe von Planungsleistungen Neubau Oberschule Böhlen Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt. Der Stadtrat beschloss die Vergabe der Planungsleistungen an das Planungsbüro S&P Sahlmann Planungsgesellschaft GmbH, Rathenaustraße 19, 04179 Leipzig für ein Honorar von ca. 470.580 Euro netto. Es bewarben sich 31 Büros für die Planungsleistungen, davon sind nach Auswertung gemäß Anforderungsprofil 6 Büros zum Verhandlungsverfahren eingeladen wurden. Die sechs Büros wurden zu Verhandlungsgesprächen eingeladen und danach benotet. Unter Berücksichtigung aller Beurteilungskriterien wurde das Büro S&P GmbH als das geeignetste Büro ermittelt. Die Beurteilung erfolgte durch Stadtrat Herrn Richter, Schulleiter Herrn Hempel, Frau Hoppe (Amtsleiterin HB) und Herrn Radwan (Projektbearbeiter HBA).

Im Grimmaer Ortsteil Böhlen soll eine neue Oberschule im ländlichen Raum entstehen. Diese Entscheidung festigt das über viele Jahre gewachsene, sehr gute Verhältnis von Schülern, Lehrern und Eltern. Die Oberschule Böhlen besteht aus mehreren Gebäuden und Objekten. Der Einzugsbereich für diese Schule erstreckt sich auf das ganze Territorium Grimmas sowie Teile des Nachbarkreises Mittelsachsen. 85 Prozent der Schüler kommen aus Grimma. Prognostisch wird bis zum Jahr 2022 mit einer stabilen Zweizügigkeit gerechnet. Der Neubau wird den sich verändernden Anforderungen an Schulen entsprechen und neue pädagogische Konzeptionen ermöglichen. Dabei sind die örtliche Lage, die spezifische Ausprägung und Bedeutung der Schule, das Image, die baulichen und räumlichen Bedingungen und die Entwicklungsfähigkeit des Standortes zu beachten. Die Vorteile eines Neubaus liegen klar auf der Hand. In einem zeitgemäßen Gebäude, in dem auch Ganztagsangebote möglich sind, können ganz neue Lehr- und Lernbedingungen entstehen. Eine erste Schätzung ergab einen Investitionsaufwand in Höhe von 8 Mio. Euro. Läuft alles nach Plan, ist die Fertigstellung des Gebäudes für 2017 denkbar. Für den Neubau ist eine Förderung gemäß Förderrichtlinie schulische Infrastruktur beantragt. Der Fördersatz beträgt 40 Prozent. Eine Bestätigung der Förderung von Seiten der Sächsischen Aufbaubank steht noch aus.

Vergabe von Planungsleistungen, Neubau – Oberschule Böhlen, Technische Ausrüstung – Planung für Heizung Lüftung und Sanitär Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt. Der Stadtrat beschloss die Vergabe der Planungsleistungen an das Planungsbüro Ingenieurbüro Hofmann aus Grimma für ein Honorar von ca. 102.000 Euro netto.

Vergabe von Planungsleistungen, Neubau – Oberschule Böhlen – Elektrik Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt. Der Stadtrat beschloss die Vergabe der Planungsleistungen für die Elektrik an das Planungsbüro Ingenieurbüro Stoppe & Leistner aus Grimma für ein Honorar von 116.000 Euro netto.

Antrag auf überplanmäßige Mittelbereitstellung. Vorhaben: Neubau – Oberschule Böhlen Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt. Es erfolgte die Beschlussfassung zur Bereitstellung überplanmäßiger Finanzmittel in Höhe von 73.795 Euro für die Projekterarbeitung „Neubau Oberschule Böhlen. Zur Sicherung der Projektentwicklung zum Neubau der Oberschule Böhlen ist die Antragstellung auf Fachfördermittel bis zum Juni 2015 zu vervollständigen. Die Zahlung der Kosten für den Grunderwerb wird im Frühjahr 2015 fällig.

Vergabe von Bauleistungen Fassadensanierung, Schule – Oberschule Grimma Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt. Der Stadtrat beschloss die Vergabe der Fassadensanierungsleistung an der Oberschule Grimma unter dem Vorbehalt des widerspruchslosen Fristablaufs an die Firma Baugeschäft Uhle aus Chemnitz für eine Auftragssumme von 89.500 Euro brutto. Die Kostenberechnung des Bauplanungsbüros Grunert lag bei 106.148,49 Euro brutto.

Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Zschoppach“ Es informierte Jochen Lischke, Amtsleiter Stadtentwicklung. Der Stadtrat beschloss die Aufhebung der Satzung über den Bebauungsplan „Wohngebiet Zschoppach“ bestehend aus dem Übersichtsplan, der Planzeichnung des genehmigten Bebauungsplanes, der Begründung zur Aufhebung sowie dem Umweltbericht. Nach ortsüblicher Bekanntmachung der Genehmigung tritt die Aufhebung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Zschoppach“ in Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung und den Ort, an dem der Bebauungsplan für jedermann zur Einsicht bereitgehalten wird, ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Planungsunterlagen während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept Es informierte Jochen Lischke, Amtsleiter Stadtentwicklung. Der Stadtrat beschloss die Überarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) der Großen Kreisstadt Grimma. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen qualifizierten Planer mit der Erstellung der Konzeption zu beauftragen. Die erforderlichen Mittel sind in die Haushaltsplanung für die kommenden Jahre einzustellen.

Der Bund hat im §1 des Baugesetzbuches die Bedeutung einer ganzheitlichen, integrierten Stadtentwicklungsplanung neu aufgenommen und die Kommunen damit aufgefordert, solche Konzepte für ihr Territorium zu erstellen. Der Freistaat Sachsen greift diese Forderung auf und macht in seiner Ausschreibung für die Programme der Städtebauförderung im Punkt. II das Vorhandensein eines solchen gesamtstädtischen integrierten Stadtentwicklungskonzeptes zu einer zentralen Fördervoraussetzung. Auch andere Förderprogramme wie z.B. der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bezeichnen das INSEK als eine grundlegende Voraussetzung für ihre Förderung.

Die Stadt Grimma hatte in den Jahren 2009 und 2010 ein solches Konzept durch die Wüstenrot Haus- und Städtebau in Kooperation mit dem Landschaftsplanungsbüro Dr. Bormann & Partner erarbeiten lassen; damals freilich noch in ihrer Ausdehnung mit lediglich dreizehn Ortsteilen. Im Jahre 2011 wurde das Konzept vom Stadtrat bestätigt. Inzwischen ist Grimma bekanntermaßen um fast fünfzig Ortsteile gewachsen und auch in den vom Innenministerium herausgegebenen Hinweisen für die Erstellung von Integrierten Stadtentwicklungskonzepten sind mittlerweile weitere Aspekte und Fachplanungen hinzugekommen (z.B. das Thema Brachflächen). Zur demografischen Entwicklung, die eine zentrale Rolle im INSEK spielt, gibt es seitens der Statistikbehörde immer kleinräumigere Prognosen. So können wir in Grimma die Informationen zur Bevölkerung nunmehr für rund achtzig Teilbereiche abrufen.

Ohne aktuelles INSEK läuft die Stadt Grimma Gefahr, künftig unabhängig vom tatsächlichen Bedarf bei der Aufnahme in Förderprogramme unberücksichtigt zu bleiben. Aus diesem Grunde ist die Überarbeitung des INSEK von 2010 dringend erforderlich. Die voraussichtlichen Mittel von ca. 120.000. Euro zur Honorierung eines Planungsbüros sind für die Haushaltsplanung 2015 – 2018 angemeldet und sollen über 2-3 Jahre gestreckt werden. Konkrete Angebote liegen allerdings noch nicht vor. Ein solcher Zeitraum ist vor allem auch deshalb erforderlich, weil zur Erstellung des INSEK neben umfangreichen Recherchen bei den Behörden auch eine qualifizierte Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden muss. Das INSEK muss nach Beschlussfassung so aufbereitet sein, dass es der interessierten Öffentlichkeit auf der Homepage der Stadt Grimma jederzeit zur Verfügung steht.

Annahme von Spenden für Feuerwehr Fremdiswalde Es informierte Katrin Werner, Amtsleiterin Ordnungsamt. Der Stadtrat beschloss die Annahme von Spenden in Höhe von 500 Euro der Veolia Stiftung für die Feuerwehr Fremdiswalde.

Annahme von Spenden für die Jugendfeuerwehr Kleinbardau Es informierte Katrin Werner, Amtsleiterin Ordnungsamt. Der Stadtrat beschloss die Annahme einer Sachspende (Klappstühle für ein Zeltlager) in Höhe von 100 Euro für die Jugendfeuerwehr Kleinbardau.

Vorwegbelastung des Grundstücks Am Sandberg 27 Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt. Der Stadtrat beschloss die Vorwegbelastung im Rahmen der Veräußerung der Grundstücke Flurstück 1215/151 und 1215/150 durch die Stadt Grimma in Höhe von 250.000 Euro für den Erwerb des Grundstücks Am Sandberg 27 in Großbardau. Die zur Veräußerung anstehenden Grundstücke liegen im Bebauungsplangebiet und der Verkauf erfolgt entsprechend ohne gesonderte Beschlusslage. Der Beschluss ist erforderlich, da im Zuge der Vertragsabwicklung eine Belastung auf das Grundstück eingetragen werden soll. Das finanzierende Kreditinstitut verlangt die Sicherung der Grundschuld für den Kaufpreis. Eine Eintragung der Grundschuld vor Besitzübergang wird daher notwendig.

 

Quelle: Redaktionelle Zuarbeit der Stadt Grimma