Weihnachtsfrieden für die sächsischen Steuerzahler

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Archivbild

Sachsen. Die 24 sächsischen Finanzämter werden auch in diesem Jahr den sogenannten Weihnachtsfrieden einhalten.

Finanzminister Dr. Matthias Haß hat seine Behörden angewiesen, die sächsischen Bürgerinnen und Bürger in der Weihnachtszeit nicht mit Maßnahmen zu belasten, die als unpassend empfunden werden könnten.

Daher verzichten die Finanzämter in der Zeit vom 23. Dezember 2019 bis einschließlich Neujahr unter anderem auf Außenprüfungen und Vollstreckungsmaßnahmen. Ausnahmen vom Weihnachtsfrieden sind nur zugelassen, wenn durch die Zurückhaltung ein endgültiger Steuerausfall (z. B. wegen Verjährung) drohen würde.

Bereits fällige Steuern müssen jedoch auch während der Weihnachtszeit pünktlich entrichtet werden. Andernfalls können unter Umständen Säumniszuschläge entstehen. Auch Steuerbescheide werden wie in den Vorjahren trotz des Weihnachtsfriedens versendet, damit Steuererstattungen ohne Verzögerungen erfolgen können.