Fipronil in Eiern – Aktueller Sachstand

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Foto: pixabay

Sachsen. Seit Sonntag gibt es Erkenntnisse darüber, dass mit Fipronil belastete Eier aus verschiedenen Betrieben aus den Niederlanden nach Deutschland gelangt sind.

Hintergrund ist die unzulässige Behandlung von Legehennen mit Fipronil, einem für die Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren nicht zugelassenen Arzneimittel. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der einzige Zusammenhang zwischen den verschiedenen Betrieben die Anwendung eines Produktes namens Dega-16 war, das dazu verwendet wird, die rote Vogelmilbe in Hühnerbeständen zu bekämpfen. Das Mittel auf pflanzlicher Basis ist für diese Anwendung zugelassen. Im konkreten Fall wurden Chargen Dega-16 sowie eines weiteren Mittels in unzulässiger Weise mit Fipronil versetzt.

In diesem Zusammenhang meldete die zuständige Lebensmittelüberwachung in den Niederlanden (NVWA), dass mit Fipronil belastete Eier auch an Packstellen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen geliefert wurden. Eine Lieferung nach Sachsen war zu diesem Zeitpunkt nicht ersichtlich.

Aktuell ist allerdings aufgrund der Informationslage nicht mehr auszuschließen, dass auch belastete Eier nach Sachsen gelangt sind, da nahezu sämtliche großen Handelsketten, die auch in Sachsen aktiv sind, in Lieferlisten als betroffen erkannt wurden. Die Fa. REWE teilte über die Medien mit, dass sie alle Eier aus den Niederlanden in REWE- und PENNY-Märkten aus dem Verkauf nimmt.

Von Seiten der sächsischen Lebensmittelüberwachungsbehörden werden derzeit alle lebensmittelrechtlichen Maßnahmen ergriffen, um die möglicherweise belasteten Eier aus dem Verkehr zu nehmen. Hierzu laufen Recherchen der vorliegenden Lieferlisten sowie in den Unternehmen vor Ort, um in Erfahrung zu bringen, wohin und in welcher Anzahl die besagten Eier in Sachsen geliefert wurden. In solchen Fällen werden auch alle Lebensmitteleinzelhändler informiert und angehalten, eventuell belastete Ware aus den Regalen zu räumen.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher können sich über die Internet-Adresse www.lebensmittelwarnung.de (Konsumeier) jederzeit über die aktuell betroffenen Chargen-Nummern informieren. Bereits gekaufte und von dem Rückruf betroffene Eier können in den Lebensmittelmärkten zurückgegeben werden. Es wird dringend geraten diese Eier nicht zu verzehren, um jedes gesundheitliche Risiko zu vermeiden. In Zusammenhang mit dem Verzehr von mit Fipronil belasteten Eiern warnt das Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) vor einem möglichen Gesundheitsrisiko für Kinder. Für andere Menschen wird dies nach derzeitiger Kenntnislage ausgeschlossen.

Neben der Prüfung der Lieferwege belasteter Chargen von Eiern und einer eventuellen Anwendung der in der Diskussion befindlichen Mittel in den hiesigen Tierbeständen werden durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden kurzfristig auch die relevanten eiverarbeitenden Betriebe Sachsens aufgesucht. Flankierende amtliche Probenahmen und Untersuchungen sind vorgesehen.