Informationen zur Entsorgung im Winter

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Foto: pixabay

Die Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbH (KELL) gibt Tipps zum richtigen Entsorgen von Restabfall in der kalten Jahreszeit

Im letzten Quartal des Jahres steht bei vielen Haushalten noch die 4. Mindestentleerung an. Erfahrungsgemäß wird jedoch damit oft bis zum letzten Entsorgungstermin gewartet. Kann auf Grund der Wetterlage dann durch das Entsorgungsunternehmen nicht planmäßig geleert werden, ist unnötiger Ärger vorprogrammiert. Es ist ratsam nicht bis zum Schluss mit der letzten Entleerung zu warten. Während der kalten Jahreszeit treten häufig Probleme bei der Entleerung der Restabfallbehälter auf. Feuchter Restabfall friert bei Minusgraden am Boden oder der Behälterwand an. Verstärkt wird dieser Effekt außerdem durch das Einstampfen des Abfalls.

Ein Lösen des eingefrorenen oder verdichteten Abfalls durch die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens ist aus Unfallschutzgründen nicht erlaubt. Der Abfall sollte im Behälter locker sein. Angefrorener oder verdichteter Abfall, der im Behälter zurückbleibt, berechtigt nicht dazu, dass die Restmülltonne dann kostenlos nachentleert wird. Um das Anfrieren zu vermeiden, sollten vor der Befüllung des Behälters folgende Hinweise beachtet werden:

Den Boden des Behälters in den Wintermonaten mit Papier auslegen. Das Papier saugt die Feuchtigkeit auf und der Müll friert nicht so schnell am Boden oder der Behälterwand fest. Abfälle nicht lose in die Behälter werfen. Diese sollten in Papiertüten oder mit anderem Papier verpackt im Behälter entsorgt werden. Abfälle in der kalten Jahreszeit nicht übermäßig stark in die Tonne drücken (Einstampfen). Ist der Abfall trotz aller vorbeugenden Maßnahmen angefroren, sollte dieser vor der Entsorgung mit einem geeigneten Gegenstand von den Wänden abgelöst werden.

Wenn möglich, den Abfallbehälter frostsicher, z.B. in der Nähe einer Hauswand, stellen.

Weihnachtsbaumentsorgung
Jedes Jahr stellt sich die gleiche Frage, wohin mit dem alten Baum? Die Weihnachtsbäume können kostenlos an allen Wertstoffhöfen des Landkreises Leipzig abgegeben werden. Die Weihnachtsbäume sind von jeglichen Schmuck (Lametta, Kugeln etc.) zu befreien, da diese kompostiert werden. Eine Ablage an den Glascontainerplätzen in den Städten und Gemeinden ist verboten.

Informationsbroschüre zur Abfallwirtschaft 2018
Anfang Dezember beginnt die Verteilung der Informationsbroschüre zur Abfallwirtschaft für das Jahr 2018 an alle Haushalte im Landkreis Leipzig. Ab Januar des neuen Jahres liegen die Abfallbroschüren auch in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen aus.