Raumordnungsverfahren abgeschlossen – Strenge Auflagen für Tontagebau in Brandis

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Foto: pixabay

Brandis. Die Landesdirektion Sachsen hat das Raumordnungsverfahren „Tontagebau Brandis-Nordfeld“ mit der raumordnerischen Beurteilung abgeschlossen.

Darin wird der Abbaubereich unter strengen Auflagen als eingeschränkt möglich bewertet. Jetzt entscheidet das Sächsische Oberbergamt in Freiberg. Auf Antrag der Tonwerk Brandis GmbH prüfte die Landesdirektion Sachsen als Obere Raumordnungsbehörde unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit die Raumverträglichkeit eines Tonabbauvorhabens östlich der Ortslage Brandis. Es handelt sich um ein Vorhaben auf einer Fläche von 28 Hektar und mit einer Laufzeit (einschließlich der Rekultivierung) von etwa 90 Jahren. Die Tonwerk Brandis GmbH hat plant, rund vier Millionen Tonnen Ton abzubauen. Im Januar 2015 wurde deshalb das Raumordnungsverfahren „Tontagebau Brandis-Nordfeld“ eröffnet. Der erste Schritt war die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die bei der Stadtverwaltung Brandis mehr als 400 eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen zu dem geplanten Tonabbau wurden fristgerecht im April 2015 bei der Raumordnungsbehörde der Landesdirektion Leipzig eingereicht.

Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens wurden die Umweltbelange auf Ebene der Raumordnung umfänglich geprüft. Im Ergebnis ist von den insgesamt ca. 28 Hektar eine 7 Hektar große Teilfläche südlich der Waldstraße durch die Landesdirektion als nicht raumverträglich eingestuft worden. In Bezug auf die 21 Hektar große Ausdehnung nördlich der Waldstraße ist dagegen eine Raumverträglichkeit konstatiert worden, allerdings unter der Maßgabe, dass Beeinträchtigungen des Grundwasserhaushaltes und nachteilige Auswirkungen auf den Hochwasserschutz auszuschließen sind. Außerdem soll die Waldstraße als Verbindung der Ortslage Brandis mit dem angrenzenden Waldgebiet dauerhaft erhalten bleiben und die in Anspruch genommenen Flächen müssen nach dem Abbau wieder nutzbar gemacht werden. Ebenso muss ein Verkehrskonzept erarbeitet werden, welches zum Ziel hat, die zu erwartende Verkehrsbelastung für die Bevölkerung zu minimieren. Bürgermeister Arno Jesse zu dem Ergebnis: „Wir fühlen uns grundsätzlich in unserer ablehnenden Haltung gegenüber der Erweiterung des Tonabbaus bestätigt. Allerdings beharren wir in Bezug auf das Gesamtvorhaben weiter auf diesem Standpunkt und nicht nur auf eine Teilfläche.

Denn hier soll auf die nächsten 90 Jahre die Landschaft massiv und dauerhaft zerstört werden, mit umfänglichen Beeinträchtigungen für die Brandiser Bevölkerung – dies ist so nicht zu akzeptieren.“ Das nun abgeschlossene Raumordnungsverfahren ist der bergrechtlichen Planfeststellung vorgeschaltet. Über die Zulassung bzw. die endgültige Ausgestaltung des Vorhabens in Brandis entscheidet also völlig unabhängig von der aktuellen Bewertung des Raumordnungsverfahrens das Sächsischen Oberbergamt in Freiberg. In diesem sollen alle Aspekte detailliert geprüft und die Öffentlichkeit erneut umfassend beteiligt werden. Die Zeit der Auslegung, in der die raumordnerische Beurteilung der Landesdirektion Sachsen im Rathaus eingesehen werden kann, wird im Brandiser Stadtjournal im Dezember bekanntgegeben.