Ein Zuschuss für die Urlaubskasse – Freistaat unterstützt Familienerholung / Diakonie berät

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Foto: pixabay

Grimma. Wenn das Geld knapp ist, ist für viele an Urlaub nicht zu denken. Damit auch Familien mit kleinem Portmonee in die wohlverdienten Ferien fahren können, gibt es vom Freistaat Sachsen auch im Jahr 2016 einen Zuschuss für die Urlaubskasse. Beantragen können ihn kinderreiche Familien, Mutter und Vater mit niedrigem Einkommen oder behinderten Angehörigen sowie Alleinerziehende. Die Förderung erhalten Eltern oder ein Elternteil mit mindestens einem Kind, für das sie Kindergeld bekommen sowie Familien mit einem behinderten Familienmitglied. Antragsteller müssen ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben und gemeinsam in die Ferien fahren. Unterstützt wird eine Urlaubsdauer von mindestens sieben und längstens 14 aufeinander folgenden Tagen. Förderfähige Reiseziele sind die Familienferienstätten der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und Familienverbände in Deutschland, Bauernhöfe und offizielle Ferienunterkünfte in Deutschland. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht. Die Förderung betragt bis zu 7,50 Euro pro Aufenthaltstag für jedes teilnehmende Kind / jede teilnehmende Person, wenn das monatliche Bruttoeinkommen der Familien bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Unterstützung bei der Antragstellung gibt es bei der Allgemeinen Sozialen Beratung der Diakonie Leipziger Land in Grimma: Haus der Diakonie, Bockenberg 3, Di 8.00-12.00 Uhr und 13.00-17.00 Uhr, E-Mail: tobias.jahn@diakonie-leipziger-land.de, Tel.: 03437/ 925026. Weitere Informationen und Antragsunterlagen unter www.diakonie-leipziger-land.de und unter www.urlaub-mit-der-familie.de

 

Quelle: PM Stadt Grimma