Betretungs- und Befahrungsverbot werden verstärkt kontrolliert

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Foto: pixabay

Grimma. Das Landratsamt will jetzt im Naturschutzgebiet „Alte See-Ruhmberg“ verstärkt kontrollieren.

Das Landratsamt Landkreis Leipzig hat mit Verordnung vom 24. März 2015 das Naturschutzgebiet „Alte See-Ruhmberg“ festgesetzt. Zum Naturschutzgebiet gehören Teile des ehemaligen TruppenĂĽbungsplatzes Grimma sowie angrenzende Wiesen und die Alte See. Durch die Unterschutzstellungen soll insbesondere die Vegetation, die sich wegen der jahrelangen militärischen Nutzung gebildet hat, erhalten werden. Auch dient das Gebiet als RĂĽckzugsort inzwischen selten gewordener Tierarten.

In dem Schutzgebiet gelten verschiedene Verbote, die sich an die Grundstückseigentümer und an die Öffentlichkeit richten. Das Umweltamt weist darauf hin, dass das gesamte Schutzgebiet außerhalb des Wasserwerkweges nicht mit Fahrzeugen befahren werden darf. Das gilt insbesondere auch für das Fahren mit Quads. Verstöße gegen das Verbot können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Zur Durchsetzung der Verbote werden künftig verstärkt Kontrollen durchgeführt, teilt das Landratsamt mit.