Urteil im Grundstücksstreit Großbothen gesprochen

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Foto:privat

Grimma. Das Amtsgericht Grimma hat heute ein Urteil zum Grundstücksstreit in Großbothen gesprochen.

Wir freuen uns, dass das Gericht uns zu hundert Prozent Recht gegeben hat. Dennoch sitzen wir nicht auf einem hohen Ross und bieten der Gegenseite nach wie vor an, die Sache an sich friedlich beizulegen. Einen entsprechenden Vergleichsvorschlag hatten wir schon im Prozess vorgelegt. Die Gegenseite sollte nun darüber nachdenken, diesen anzunehmen. Nur das wäre ein Garant dafür, dass wir dauerhaft Ruhe in diese Angelegenheit bringen„, so Oberbürgermeister Matthias Berger.

Die Richterin sah die Klägerin in der Mitschuld an der derzeitigen Situation, sodass sie das Betreten zu dulden habe. Denn 1986 wurde die unentgeltliche Nutzung durch eine Vereinbarung mit der damaligen Gemeinde Großbothen gestattet. Die Klägerin könne zwar die Herausgabe des Grundstücks verlangen und dies selbst einfrieden, dies hätte sie aber nicht getan. 

Das Amtsgericht Grimma wies die Klage des Eigentümers eines Nachbargrundstückes der Grundschule Großbothen, das vom Schulhof teilweise überbaut ist, damit ab. (Wir hatten berichtet) Die Klägerin hatte beantragt, die Stadt Grimma zu verurteilen, es zu unterlassen, die überbaute, ihr gehörende Teilfläche durch Bedienstete oder Schüler betreten zu lassen. Die Klägerin scheiterte nunmehr mit diesem Begehren in erster Instanz.