Schon wieder illegaler Sperrmüll

0
2032
Foto: Sören Müller

Grimma/Landkreis Leipzig. Und schon wieder haben Unbekannte im Wasserwerksweg ihren Müll entsorgt und es nervt gewaltig.

Nicht nur der Anblick ist ernüchtern, sondern auch die schiere Masse die der Landkreis jährlich auf Kosten des Steuerzahlers entsorgen muss.

Der Landkreis Leipzig ist für den wilden Müll außerhalb der geschlossenen Ortschaften zuständig. Innerhalb der Ortsgrenzen kümmern sich die Städte und Gemeinden um die Ordnung und Sauberkeit. Die Fundstücke reichen von umweltschädlichen Stoffen wie Batterien, Chemikalien u.ä., über Sperrmüll, Hausmüll, Elektroschrott, Grünabfälle, Glas- und Papiermüll, Gewerbeabfälle bis hin zu Autoreifen. Beliebte Orte sind z.B. der Elsterradweg bei Zitzschen, in der Pflaumenallee Roitzsch bei Wurzen, am Bahnhof Espenhain, Hohnstädter Tongruben. Es sind meist Orte, die etwas abgelegen, aber mit einem KFZ zu erreichen sind.

Das Müllaufkommen in der freien Landschaft sei seit Jahren auf hohem Niveau, teilte das Umweltamt auf Anfrage mit. „2016 wurden z.B. 559 t Sperrmüll und 20,12 t Altreifen aus der Landschaft entsorgt. Der Landkreis Leipzig wendet jedes Jahr über 100.000 Euro für das Einsammeln und die Entsorgung auf. Wilder Müll ist nicht nur ärgerlich, sondern im schlimmsten Fall eine Gefahr für Mensch und Umwelt.“ erklärt Brigitte Laux, Pressesprecherin des Landratsamtes. Hinweise können an das Umweltamt des Landkreises gemeldet werden sekretariatuwa@lk-l.de . „Hilfreich sind dabei natürlich alle Hinweise, die helfen die Verursacher zu finden. Wir bitten aber um Verständnis, dass weder der Landkreis noch die Kommunen finanziell und personell in der Lage sind, alles sofort weg zu räumen. Es müssen Prioritäten gesetzt werden, mit dem Ergebnis, dass manche Müllhaufen auch länger liegen bleiben.

Eine große Hilfe seien auch Aktionen, bei denen viele Freiwillige mithelfen, die schlimmsten Dreckecken zu beseitigen. „Im gesamten Landkreis engagieren sich hier die Städte und Gemeinden, Vereine, Schulen und viele andere, indem sie Termine für das Einsammeln organisieren, immer unterstützt durch die kommunalen Bauhöfe oder durch das Umweltamt des Landkreises. Dafür sei allen Engagierten herzlich gedankt.

Doch was passiert eigentlich wenn tatsächlich ein Täter ertappt wird? „Der Verursacher der Ablagerung ist verantwortlich, den illegalen Müll ordnungsgemäß zu entsorgen. Daher wird immer versucht, einen Verantwortlichen zu ermitteln, der dann den Abfall beseitigen muss, oder die Beräumung im Nachgang bezahlt. Zudem wird ein Bußgeldverfahren (Bußgeld bis zu 100.000 Euro) eingeleitet oder, wenn es sich um Straftaten handelt, die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Liegt eine akute Umwelt- oder Bodengefährdung oder eine sonstige Gefahr im Verzug vor, muss das Umweltamt u.U. sofort die Beseitigung veranlassen. Ist der Verursacher nicht zu ermitteln entscheidet das Umweltamt, ob die Beräumung des Mülls im Wege einer Ersatzvornahme organisiert wird. Sind die Kosten nicht einzutreiben, fallen diese der Allgemeinheit zur Last.“