Reh in Not bei Bernbruch – Wie verhalte ich mich bei Wildunfällen richtig?

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Foto: Sören Müller

Grimma/Bernbruch. Im Reporteralltag ist man viel unterwegs und gerät hin und wieder selbst in unverständliche Geschichten. So auch in der vergangenen Nacht kurz vor dem Ortseingang Bernbruch.

Zwischen GroĂźbardau und Bernbruch kauerte auf der gegenĂĽberliegenden Fahrbahn ein Reh, sichtlich benommen, weit und breit kein Mensch zusehen. Die erste Vermutung, das das Reh eventuell angefahren wurde bestätigte sich wenig später. Die Polizei war schnell informiert und die „vermeindliche“ Unfallstelle abgesichert. Wenig später näherte sich ein PKW und hiel an, eine sichtlich schockierte ältere Frau stieg aus und bestätigte die Vermuttung mit dem Wildunfall, ihr Fahrzeug hatte gut sichtbar Frontschäden durch den Aufprall davongetragen.

Anstatt aber vor Ort zu bleiben und die Polizei zu informieren fuhr sie davon und kam wenig später mit einem Jäger zurĂĽck um das Tier „vom Leid zu erlösen“. In der Zwischenzeit war auch eine Streife der Polizei am Unfallort eingetroffen und nahm den Sachverhalt auf. Der Jäger, der eigentlich auch nur ein Verwandter des zuständigen Jägers war, musste das Tier mit mehreren SchĂĽssen von seinem Leid erlösen und den Tierkadaver dann entsorgen. Das die Vorgehensweise wahrscheinlich unentdeckt geblieben wäre sollte niemals als Normalität betrachtet werden.

Was also tun bei einem Wildunfall? 

War ein ZusammenstoĂź nicht vermeidbar, gilt es als erstes, die Unfallstelle zu sichern (Warnblinklicht, Warndreieck) und mögliche Verletzte zu versorgen beziehungsweise Rettungskräfte (112 wählen) zu rufen. Der Wildunfall muss der Polizei und/oder dem örtlichen Jäger gemeldet werden, es sei denn, es handelt sich um Kleintiere wie Igel oder Frösche.

Ein totes Tier sollte wegen der Infektionsgefahr (zum Beispiel Tollwut) nur mit Handschuhen angefasst und an den StraĂźenrand gezogen werden. Verletzte Tiere sollten niemals angefasst werden, sie könnten sich wehren. Stattdessen Abstand halten, damit der Stress fĂĽr das Tier nicht noch größer wird. Um verletzte Tiere kĂĽmmert sich der Jäger! Er spĂĽrt auch einem geflohenen Tier nach. Das tote Tier darf man auf keinen Fall mitnehmen, sonst macht man sich der Wilderei schuldig! Auch wer einfach weiterfährt und das Tier ohne Meldung zurĂĽcklässt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz und macht sich strafbar. FĂĽr die Wildschaden-Versicherung muss man sich den Wildunfall von der Polizei oder dem Jäger bestätigen lassen – das ist unter Umständen kostenpflichtig. Um den Unfall als Wildunfall zu dokumentiern, können auch Fotos hilfreich sein. AuĂźerdem: Namen und Adressen von Unfallzeugen notieren.