Nächtlicher Einsatz in Beiersdorf: Wo ist das Feuer?

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Foto: Sören Müller

Grimma. In der Nacht zum Donnerstag mussten die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Grimma aus den Betten und zum Gerätehaus eilen.

Grund dafür war ein sogenannter unklarer Feuerschein den Anwohner der Klingaer Straße offenbar vernommen hatten und der Rettungsleitstelle gegen zwei Uhr meldeten. So rückten die Einsatzkräfte mit zwei Löschfahrzeugen in besagter Straße an und konnten auch noch Brandgeruch und Qualm wahrnehmen doch ein Feuer war nirgends zu sehen.

So ging die Suche nach der Ursache unter Unterstützung der Polizei vor Ort los. Erst nach gut einer halben Stunde konnte man in einem Grundstück ein erst kürzlich abgelöschtes Lagerfeuer feststellen, die Bewohner waren aber zu diesem Zeitpunkt entweder nicht mehr da oder machten den Einsatzkräften absichtlich die Haustür nicht auf. Da das Feuer bereits abgelöscht war, bestand für die Feuerwehr kein Handlungsbedarf mehr. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Was ist bei Lagerfeuern zu beachten?

– Die Genehmigung des Grundstückeigentümers oder des Pächters muss vorliegen.

– Zum Verbrennen darf nur unbehandeltes, trockenes Holz verwendet werden. Bauholz, Grünabfall und Abfälle, Reifen oder andere Stoffe gehören nicht in das Feuer.

– Nachbarn oder andere unbeteiligte Personen dürfen durch entstehenden Rauch oder Funkenflug nicht belästigt werden.

– Offene Feuerstellen auf leicht brennbarem Bewuchs müssen mit einem mindestens 0,5 Meter breiten Wundstreifen (flacher Graben, Erdwall oder Steinreihen) abgesichert werden, um einem Flächenbrand vorzubeugen. Starker Funkenflug ist zu vermeiden. Wenn nötig, ist die Gegend in Richtung des Funkenfluges zu kontrollieren.

– offene Feuer im Wald sind grundsätzlich verboten

– Während der gesamten Phase des Abbrennens ist das Feuer zu beaufsichtigen.

– Im Umkreis von 10m dürfen sich keine brennbaren Gegenstände befinden. Dieser Abstand muss weitaus größer gewählt werden, wenn die örtlichen Bedingungen oder ungünstige Windverhältnisse dies erfordern. Brennmaterial ist mindestens zwei Meter vom offenen Feuer entfernt abzustellen.

– Es darf nur so viel brennbares Material angezündet werden, dass das Feuer mit den zur Verfügung stehenden Mitteln problemlos gelöscht werden kann. Dies könnte ein großes, mit Wasser gefülltes Fass sein oder auch ein an das Wassernetz angeschlossener Gartenschlauch. Auch Löschsand kann Verwendung finden. Als Geräte sind Schaufel, Spaten und Eimer aus Metall in ausreichender Menge geeignet.

– gesetzliche Vorschriften beachten, die können je Bundesland variieren

– Offene Feuer müssen nach dem Betreiben vollständig abgelöscht werden. Nach 30 Minuten ist eine Nachkontrolle durchzuführen. Dies ist keine Aufgabe der Feuerwehr!

– Sollte das Feuer außer Kontrolle geraten, ist sofort die Feuerwehr über Notruf 112 zu alarmieren!