Nach Urteil: Berger legt Rechtsmittel ein

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Grimma. Wie uns heute mitgeteilt wurde hat Matthias Berger über seinen Rechtsanwalt gegen das Urteil im Holzfällstreit Rechtsmittel einlegen lassen.

Damit behält sich Matthias Berger alle Möglichkeiten offen. Nachdem er und sein Anwalt die schriftliche Urteilsverkündung samt Begründung vorliegen haben und prüfen konnten, hat er die Möglichkeit in Berufung, das heißt den Prozess komplett neu aufrollen zu lassen samt Zeugenbefragungen in einer Hauptverhandlung wie in der Erstinstanz vor dem Landgericht, oder in Revision, die sogenannte Sprungrevision, zu gehen und das Ganze vom Oberlandgericht prüfen zu lassen, wenn beispielsweise Verfahrensfehler oder Ähnliches vorliegen könnten. Rechtsmittel einlegen ist in solchen Fällen nichts ungewöhnliches um eben nach einer schriftlichen Begründung des Urteils alle Optionen zu haben. Matthias Berger wurde vergangene Woche zu einer Geldstrafe von 10.150 € verurteilt, weil er aus Hochwasserschutzgründen, laut eigenen Angaben, Bäume am Muldenufer auf der Stadtwaldseite fällen lies ohne Genehmigung. Der Landkreis erstattete Anzeige. Indes sammeln Grimmaer Bürger solidarisch Spenden um ihren Bürgermeister den Rücken zu stärken, welche allerdings an einen wohltätigen Zweck weitergeleitet werden sollen.