Darum darf Höcke ins Grimmaer Rathaus

0
6627
Foto: Wikipedia/Olaf Kosinsky Lizens: CC BY-SA 3.0 DE

Grimma. Die Meldung über den Wahlkampfbesuch des AfD-Landesvorsitzende Thüringens, Björn Höcke hatte für reichlich Diskusionen gesorgt und die Frage, warum diese Veranstaltung im Grimmaer Rathaus genehmigt wurde.

Wie der AfD-Kreisverband Landkreis Leipzig am Freitag auf Facebook ankündigte (Wir haben berichtet), soll die Wahlkampfveranstaltung mit Höcke und Jörg Dornau (Direktkandidat zur sächsischen Landtagswahl im Wahlkreis 25) am 09.08.2019 um 19 Uhr im Rathaussal von Grimma stattfinden.

Höcke selbst, der dem rechten Flügel der AfD angehöre, gilt auch innerhalb seiner Partei als umstritten. Sozialwissenschaftler, aber auch Historiker und das Bundesamt für Verfassungsschutz stellten in Höckes Aussagen und Positionen mehrfach Rechtsextremismus, Rassismus und teilweise Antisemitismus und Übernahme von Sprache und Ideen des Nationalsozialismus fest. Aus diesem Grund fragten viele Grimmaer in den sozialen Netzwerken z.B.: „Wieso bekommt er von der Stadt den Saal zur Verfügung gestellt? OBM Berger, bitte so etwas verhindern!“. Doch das ist nicht so einfach.

Wie die Stadtverwaltung Grimma auf Anfrage mitteilt sei das Recht auf freie Meinungsäußerung der Grundordnung angehörig. „Sofern das Bundesverfassungsgericht Parteien und Gruppierungen nicht verbietet, sind sie gleich zu behandeln.„, so ein Sprecher.

Das Rathaus ist ein öffentliches Gebäude. „Unterschiedliche Parteien halten im Saal politische Veranstaltungen ab, auf Grund des Rechts der Parteien auf Chancengleichheit ist die Vermietung der Räumlichkeiten grundrechtlich gesichert.“ Versammlungen im öffentlichen Raum müssen allerdings spätestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe beim Landratsamt des Landkreises angemeldet werden. Wie in der Bevölkerung zu vernehmen war, gäbe es derzeit Überlegungen zu Gegenprotesten. Dem Landratsamt selbst liegen aber bisher noch keine Anmeldungen vor.