Nur 72 Tiere dürfen weiterleben – Vorwürfe werden erneut zurückgewiesen

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Foto: pixabay

Grimma/Großbardau. Nachdem Arnd Vieweg heute wiederholt schwere Vorwürfe erhob, ist der Landkreis um Aufklärung bemüht. Folgende Stellungnahme wurde zu den Äußerungen abgegeben.

Zu den Aussagen des Tierhalters gäbe es viel zu sagen, und würde nach Ansicht des Landratsamtes jeden Rahmen sprengen.

Zur Aussage: „Vier Kälber befinden sich in Großbardau in der Herde, waren aber in der Herde in Grimma, Wasserwerksweg gemeldet. Mit Nachfragen durch das (LÜVA) des Landkreises Leipzig hätte der Sachverhalt geklärt werden können – die vier Kälber wurden aber getötet.“ dem entgegnet der Landkreis: „Kein Mensch tötet ein Tier, weil es sich auf der falschen Weide befindet! Das muss auch jedem vernünftig Denkenden klar sein. Es waren andere Unstimmigkeiten hinzugekommen.“ Die erwähnten „anderen Unstimmigkeiten“ werden allerdings nicht weiter ausgeführt.

Zur Aussage „An einigen Rindern sind Ohrmarken herausgerissen (siehe auch das Bild in der Presse). Anstatt die Ohrmarken nachzusetzen, wurden die Rinder getötet.“ antwortet der Landkreis: „Herausgerissene Ohrmarken müssen durch den Halter ersetzt werden. Genau das gehört zum Herdenmanagement. Wir haben in einer langen Vorgeschichte versucht, das Problem mit den fehlenden Markierungen zu klären. Lassen wir die jahrelange Vorgeschichte mal weg und bleiben in den vergangenen Monaten. Seit Jahresbeginn wurde versucht gemeinsam mit dem Halter den Rinderbestand zu erfassen und zu überprüfen (zuletzt am 05.04. und 28.04.). Es war angeboten, die Tiere, deren Herkunft und Identität plausibel war nach zu kennzeichnen. „Beides hätte der Halter den Angaben des Landkreises nachweisbar nicht angenommen. Bis heute früh wurde durch die Mitarbeiter versucht, die unklaren Tiere zu identifizieren allerdings ohne Erfolg. 

Zur Aussage: „Cirka 10 Rinder wurden mit mehrfach überzogener Dosierung falsch betäubt. Man ließ Sie unabgedeckt in der Sonne liegen. Diese sind jämmerlich verendet. Alle Unterlagen dieser Rinder waren beanstandungsfrei. Unter den getöteten Rindern befanden sich 5 hochtragende Kühe, die in Kürze Kälber bekommen hätten.“ wird wie folgt Stellung bezogen: „Die Tiere wurden betäubt und die Betäubung auch kontrolliert. In Großbardau wurden Tiere in der Betäubung getötet, wenn klar war, dass diese nicht identifizierbar sind. Dann bleibt ein Tierarzt beim Tier und wartet den Tod ab, dieser wird nochmals kontrolliert. Aus diesen Gründen dauern die Tötungen auch recht lange, es soll sicher sein, dass das Tier wirklich tot ist und nicht qualvoll verendet“

Zur Aussage: „2 Tage erhielten die Rinder kein Futter und 2 mal brachte die Feuerwehr Grimma cirka 200 Liter Trinkwasser. 2000 Liter wäre für die Anzahl der Tiere notwendig gewesen.“ Der Landkreis dazu: „Die Feuerwehr fährt nicht wegen 200 l Wasser los! Die Schätzung mit den 2.000 l hatten wir auch und die Tiere wurden entsprechend versorgt.“ Dass die Tiere Futter bekamen sei selbstverständlich. Die Futterversorgung wurde laut Aussagen des Landkreises von einem einheimischen Landwirt sichergestellt.“

Auch der Inhaber eines Schlachthauses, dem eine fünfwöchige Schliessung vorgeworfen wurde, wies mittlerweile die Vorwürfe zurück.

Ausserdem stellt der Landkreis klar, dass es bereits zum 06.06.2016 ein Schreiben gab, in dem Viehweg dem  Landrat ankündigt die Herde zum 20.06.2016 zu übergeben. Die angebliche Ablehnung des Antrages in einem MDR-interview konnte uns bislang trotz Anfrage nicht zweifelsfrei belegt werden.Auf unserer Anfrage inwieweit die Abrechnung mit der Spezialfirma von statten geht erklärte man uns die übliche Vorgehensweise: „Unternehmen, die im Bereich des Tierseuchenrechtes eingesetzt werden, rechnen mit dem Kilopreis ab weil die Tierseuchenkassen die Entschädigung entsprechend berechnen. Werden andere Dienstleistungen erbracht, wird auch anders abgerechnet.

Zur Tötung der Tiere wird folgender Sachverhalt dargestellt: „Es gibt mehrere Arten tierschutzgerechten Tötens. Voraus geht immer eine Betäubung – hier per Bolzenschuss. Bei der zweiten Herde wurden die betroffenen Rinder nach der Betäubung durch einen Stromstoß ins Herz getötet. Es ist eine von mehreren Möglichkeiten, Tiere tierschutzgerecht zu töten.“ Das Ausbluten hätte bedeutet, dass bei diesen Temperaturen tierische Bestandteile aufgefangen hätte werden müssen, was ein seuchenrechtliches Problem darstellen würde.

Insgesamt wurden den Angaben des Landkreises zur Folge 149 Rinder aufgefunden, davon wurden 72 Tiere zum Verkauf durch den Landkreis freigegeben, 44 Tiere vor Ort getötet und weitere 33 Tiere seien nicht klärbar. Diese 33 Tiere werden laut Informationen des MDR einem Schlachthaus zugeführt, dort tierschutzgerecht getötet und die Körper vernichtet.

Die Maßnahmen, wie das Einfangen der Tiere und die Überprüfung, sowie die Tötung, waren ein seelischer und körperlicher Kraftakt für alle eingesetzten Kräfte die zwischen zeitlich auch durch Notfallseelorger betreut werden mussten

Damit fielen der Maßnahme des Landkreises 77 Tiere zum Opfer, weil zu großen Teilen die Herkunft nicht nachvollziehbar war.  Das macht  über 50% des gesamten Bestandes aus. Beidseitige Schuldvorwürfe dominierten die Diskussion. Wer daran Schuld hat, ob hier wirklich das Landratsamt unverhältnismäßig und rigerous agiert hat oder ob der Tierhalter schlichtweg die Behörden über Jahre boykottierte, müssen im Zweifel nun Gerichte klären, Viehweg der die Maßnahme für ein „Massaker“ hält und einen Komplott gegen sich wittert, hat laut eigenen Aussagen mittlerweile Anzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft erstattet. 

Alle Links zum Thema:

24.06.2016 – Behördenwillkür? Mussten die Tiere aus Profitgier sterben?

23.06.2016 – 40 Tiere bereits getötet – Das Drama von Großbardau geht weiter

22.06.2016 – Landkreis wehrt sich gegen Vorwürfe

22.06.2016 – Tierschutzverstöße bei Großbardauer Herde vermutet

22.06.2016 – Arndt Viehweg wehrt sich – das Töten unregistrierter Tiere geht weiter

21.06.2016 – Mindestens 11 nicht identifizierbare Rinder bereits getötet

20.06.2016 – Rinderrazzia in Großbardau